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Heiraten & Honeymoon Jamaika

Gern organisieren wir für Sie zusammen mit dem gebuchten Hotel Ihre Traumhochzeit auf Jamaika.



Hier ein paar Dinge, die Sie beachten müssen:


Grundsätzlich können Sie selbst wählen, wo Sie die Ehe schließen wollen; sei es in Ihrem Heimatort oder etwa auf Jamaika. Es muß nur das jeweils gültige Eheschließungsrecht beachtet werden. Für Eheschließungen auf Jamaika bedeutet dies, daß die Ehe nach jamaikanischem Ortsrecht der am Ort üblichen Form entsprechen muß. Ist dies erfüllt, ist die Ehe in Deutschland gültig.

Um auf Jamaika heiraten zu können, benötigt man eine „Marriage Licence“. Diese wird vom Ministry of Justice, 2 Oxford Road, Kingston 5, 7th Floor – Criminal and Civil Justice Department ausgegeben. Dazu muss von beiden Ehewilligen eine „Declaration“ ausgefüllt werden, die vor einem Justice of the Peace mit einem Zeugen unterschrieben werden muss. Danach wird unter Vorlage von Declaration, gültigen Ausweispapieren, Geburtsurkunden, evtl. Scheidungsurteilen oder Sterbeurkunden von früheren Ehepartnern (mit amtl. Übersetzung in die englische Sprache) gegen eine Gebühr (4.000,00 J-$) die Marriage Licence ausgestellt.

Dieser Teil der Formalitäten wird normalerweise vom Hotel erledigt, wenn man ein „ Hochzeitspaket“ gebucht hat.

Vor der Eheschließung müssen die Heiratswilligen mindestens 24 Stunden auf Jamaika wohnhaft sein, daher empfiehlt sich eine Anreise etwa zwei Tage vor dem geplanten Hochzeitstermin.

Als Nachweis der erfolgten Heirat erhalten die Ehegatten eine Ausfertigung einer Urkunde (Certified Copy of Marriage Register). Aufgrund dieser Urkunde wird die Eheschließung in das Register des Hauptstandesamts in Spanish Town eingetragen (Weiterleitung des Originals der Urkunde an das Hauptstandesamt erfolgt durch den Standesbeamten). Der Auszug des Eintrags, den Sie anschließend erhalten, entspricht einerHeiratsurkunde. (Gebühr: 1.250,00 J-$).

Damit diese Heiratsurkunde bei allen in- und ausländischen Ämtern anerkannt wird, muss sie noch dem jamaikanischen Außenministerium zur Überbeglaubigung vorgelegt (Gebühr: 500,00 J-$) und anschliessend von der Botschaft legalisiert werden (Gebühr: € 20.00, zahlbar in US-Dollar (ca. 30,00 US-$). (Einige Stellen verlangen allerdings zusätzlich noch eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzung der Heiratsurkunde.)

Von der Eheschließung bis zum Erhalt dieser überbeglaubigten und legalisierten Heiratsurkunde dauert es in der Regel etwa drei Monate, manchmal auch länger.

Durch diese Eheschließung in Jamaika behält aus deutscher Sicht jeder Ehegatte zunächst einmal seinen eigenen Namen. Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen wünschen, müssen Sie nach der Hochzeit in Jamaika bei dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes gemeinsam eine sogenannte „ Ehenamenserklärung“ abgeben.



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